Zur Erfüllung der Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe unterhält die Stadt Langewiesen zwei Freiwillige Feuerwehren.
Die Feuerwehren sind rechtlich unselbstständige Einrichtungen der Stadt Langewiesen und werden von einem gemeinsamen Stadtbrandmeister geleitet!
Nach dem Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz haben die Gemeinden folgende Aufgaben (Pflichtaufgaben!) im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe:
Aufstellung einer Feuerwehr und deren Ausstattung mit den erforderlichen baulichen Anlagen und der technischen Ausrüstung