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LANGEWIESEN

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Neuregelung der Erteilung und Verlängerung von Fischereischeinen

 

 

Am 26. August 2010 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen die Dritte Verordnung zur Änderung der Thüringer Fischereiordnung veröffentlicht. Sie trat am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Neue Regelungen:

  • es können zusätzlich Vierteljahresfischereischeine und Fischereischeine auf Lebenszeit ausgestellt werden
  • Änderung der Fischereischeingebühr
  • Änderung der Fischereiabgabe

 

 

Aktuelle Fischereischeingebühr und Fischereiabgabe:

 

 

Fischereischein

Fischereischeingebühr

Fischereischeinabgabe

Gesamt

Jahresfischereischein

7,50 €

10,00 €

17,50 €

Fünfjahresfischereischein

12,00 €

25,00 €

37,00 €

Zehnjahresfischereischein

18,00 €

40,00 €

58,00 €

Fischereischein auf Lebenszeit

40,00 €

180,00 €

220,00 €

Jugendfischereischein

3,00 €

7,00 €

10,00 €

Vierteljahresfischereischein

4,00 €

15,00 €

19,00 €

 

 

Download:

pdf  Fischereischeinantrag

Weiterführende Links:

 

28.11.2011

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