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Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Grundstücks-, Bau- und Vergabeausschuss sind beratend und beschließend tätig. Die Ausschüsse für Kultur / Jugend / Sport / Soziales und Verkehr / Umwelt / Friedhofsangelegenheiten sind nur beratend tätig.
Die Aufgabenverteilung zwischen den Ausschüssen und dem Stadtrat wird durch die Geschäftsordnung des Stadtrates geregelt.
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